Klimaschonende Heiztechnik

ist auf Sicht alternativlos!

Die Heizungsförderung 2026 in Bestandsgebäuden ist einer der Schwerpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen wie kompletter Heizungstausch oder eine energetische Heizungssanierung mit Brennwerttechnik und Einbeziehung einer Wärmepumpe oder PV-Anlage zur Energieunterstützung. 

Wer nicht nur die Heizung erneuert, sondern sein Haus als Ganzes energetisch auf Vordermann bringt und damit insgesamt einen KfW-Effizienzhaus- Standard erreicht, kann die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)" nutzen und dafür einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 120.000 Euro, in der Erneuerbare Energien-Klasse auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
 

Zuschüsse für den Heizungstausch

Um die Vergünstigungen von bis zu 70% zu nutzen, ist eine kompetente Beratung in erneuerbaren Energietechniken die Grundvoraussetzung! Fragen Sie uns, Als Heizungs- und Sanitär-Fachbetrieb ist eine umfassende Beratung in staatlichen Fördermaßnahmen und Hilfestellung bei der Beantragung der erste Schritt für eine zukunftssichere Heizanlage. 

Förderungsfähig sind:

Elektrische Wärmepumpen
Neuanlagen, Modernisierung, Stromspeicher
Institutionen: BAFA, KfW, LFA-Förderbank Bayern

PV/Solarthermische Anlagen
mit oder ohne Speicher
Institutionen: BAFA, KfW, LfA Förderkredit (ggf. Tilgungszuschüsse über Programme für Erneuerbare Energien)

Biomasseheizungen 
Pellet-, Scheitholz-, Hackschnitzelheizungen
Institutionen: BAFA, KfW, LfA-Förderungen für erneuerbare Wärme, ggf. Förderungen über Programme für kommunale Wärmeplanung

Hybridheizungen
Kombination Wärmepumpe oder Solarthermie mit Gas- oder Öl-Kessel
Institutionen: BAFA, KfW, LfA-Förderkredit plus regionale Programme für Nahwärmenetze und kommunale Wärmeplanung

Brennstoffzellenheizung
als Teil der regionalen Wärmeversorgung. Abhängig von Modell und Effizienz
Institutionen: BAFA, ggf. KfW

Wasserstofffähige Heizung
Investitionsmehrausgaben. Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz, Gebäudenetzanschluss
Institutionen: BMWi-Förderprogramme, LfA Landesinitiativen zur Wasserstoffwirtschaft

Einommens-Bonus:

30 % Zuschuss

Zusätzliche 30 Prozent Zuschuss bekommen Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro.

Effizienz-Bonus:

5 % Zuschuss

Der Effizienzbonus von 5 Prozent gilt für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder, als Luft-Wasser Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. 

Grundförderung:

30 % Zuschuss

Um die Vergünstigungen von bis zu 70% zu nutzen, ist eine kompetente Beratung in erneuerbaren Energietechniken die Grundvoraussetzung! Fragen Sie uns, Als Heizungs- und Sanitär-Fachbetrieb ist eine umfassende Beratung in staatlichen Fördermaßnahmen und Hilfestellung bei der Beantragung der erste Schritt für eine zukunftssichere Heizanlage. 

Klimageschwindigkeits-Bonus:

20 % Zuschuss

Zusätzliche 20 Prozent Vergünstigung gibt es für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen, mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird ausschließlich für Selbstnutzer gewährt. Er reduziert sich am 1. Januar 2029 auf 17 Prozentpunkte und in jedem zweiten Jahr um weitere drei Prozentpunkte. 

Für eine Pelletheizung gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer PV- Anlage gekoppelt wird. Diese zweite Komponente muss bilanziell die Trinkwassererwärmung vollständig decken können. Bislang musste eine Pelletheizung zwingend als solche Hybridanlage installiert werden, um überhaupt förderfähig zu sein.
 

Rein rechnerisch ergibt sich aus allen möglichen Förderungen ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent.  

Der Höchstbetrag wird aber für Selbstnutzer auf 70 Prozent gedeckelt.

WO BEANTRAGEN?

Die Förderung für den Heizungstausch und Sanierung wird bei der KfW beantragt. 

Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Dämmung und Fenstertausch, beim BAFA. Auch hier können wir Sie im Rahmen unserer Energieberatung unterstützen.
 

AB WANN BEANTRAGEN?

Heizungstausch/Sanierung:
Ab 27. Februar 2024 für Einfamilienhäuser. Zeitlich gestaffelt für Mehrfamilienhäuser sowie Vermieter, Unternehmen und Kommunen.

Einzelne Energiemaßnahmen:
Ab 1. Januar 2024 für alle Antragsteller.

ÜBERGANGSREGELUNG BEI HEIZUNGSTAUSCH!

Die Förderung für den Heizungstausch und Sanierung wird bei der KfW beantragt. 

Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Dämmung und Fenstertausch, beim BAFA. Auch hier können wir Sie im Rahmen unserer Energie- beratung unterstützen.

Förderkredit für den Heizungstausch

Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden. 

Sie haben Fragen zu staatlichen KfW-Fördermitteln?

Dann sind wir Ihr Ansprechpartner, denn wir sagen Ihnen, für welche Projekte Ihnen aktuell Fördermittel zustehen. Verschenken Sie kein Geld, sondern fragen Sie uns und planen Sie gemeinsam mit uns Ihr Projekt.

Bei welchem Heizungs- und Sanitärprojekt können wir Sie mit unsere Know-how unterstützen?

Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns einfach an 09404 95 28 70

schicken uns eine E-Mail: info@heizung-schmidbauer.de

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